Im Bericht von E.________ stehe, wie die Einvernahme abgelaufen sei. Er halte fest, dass für ihn zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass sich der Beschwerdeführer dem Motorboot nicht hätte nähern dürfen. Dies sei aus zwei Gründen unhaltbar: Erstens habe für das Motorboot keine Bewilligung vorgelegen, sich am fraglichen Ort aufzuhalten. Zweitens habe E.________ eine Würdigung des Sachverhalts vorgenommen, ohne in