C/D frei, auf dem zivilrechtlichen Weg Zivilforderungen zu stellen. Weil die Privatklage doch eine gewisse Bedeutung hat, stellte Schreibender in der Einvernahme explizit noch die Frage, ob sie bei ihrem Entscheid bleiben (EV vom 06.07.2018, Zeile 199-201). Dass die Familie.________ C/D dazu gedrängt worden wäre, den Verzicht der Privatklage zu unterzeichnen, davon distanziert sich Schreibender. Vom Vorwurf, dass die Familie.________ C/D keine Chance bei einem Strafverfahren haben werde, distanziert sich Schreibender ebenfalls klar.