Im Vordergrund standen dann vielmehr die Regelung einer Versicherung und die Übernahme der Arztkosten. Beim vorliegenden Unfall zwischen einem Motorschiff und einer Person lagen somit versicherungstechnische Fragen und weniger Fragen der Parteirechte und der zivilen Ansprüche im Mittelpunkt. D.________ selber sagte, dass die Genesung des Sohnes im Vordergrund stehe. Ergänzend dazu äusserte sich Schreibender noch dahingehend, dass auch eine Gegenpartei bei einer Verurteilung von B.________ einen Regress auf Versicherungsleistungen stellen könnte und es somit zu einem Nachteil der Leistungen für B.________ kommen könnte.