Am 06.07.2018 […] erschienen B.________ und D.________ zur Einvernahme. Kollegin F.________ befasste sich als Protokollführerin und äusserte sich kaum zum Sachverhalt. B.________ machte einen den Umständen entsprechend guten Eindruck und gab sich gelassen. Bevor mit der Einvernahme begonnen wurde, erklärte Schreibender D.________ und B.________, dass kein Anzeigerapport sondern ein Berichtsrapport erstellt wird. Insbesondere wurde erklärt, dass es dann der Staatsanwaltschaft frei steht, allenfalls ein Strafverfah-