Was dabei gesprochen worden sei, wisse sie nicht mehr. Im Anschluss an die Unterzeichnung der Formulare (Strafan- trag-Privatklage bzw. Meldung OHG) sei die Einvernahme durchgeführt worden. Sie sei überzeugt, dass sie interveniert hätte, wenn bei ihr der Eindruck entstanden wäre, dass der Beschwerdeführer und seine Mutter zu etwas gedrängt worden wären. Sie habe indes aufgrund ihrer polizeilichen Tätigkeit mit betroffenen Personen die Erfahrung gemacht, dass diese selten in der Lage seien, die Komplexität einer Privatklage in ihrer Gesamtheit zu erfassen. E.________ führt Folgendes aus: Am 06.07.2018 […] erschienen B._____