Auf Druck der Polizei und geschockt von der gravierenden Art der Verletzung des Sohnes habe D.________ die Unterschrift auf die Verzichtserklärung gesetzt, ohne sich der Tragweite ihres Handelns bewusst gewesen zu sein. Sie habe damals die Aussage der Polizei nicht hinterfragen können und sei dem Irrtum unterlegen, die Auskunft der Polizei sei richtig.