_ respektive seine Eltern zur Erhebung einer Beschwerde an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern legitimiert sind. Um dies wiederum entscheiden zu können, muss – wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2019 richtig festhielt – vorab mehr dazu in Erfahrung gebracht werden, wie es zum «Verzicht» auf die Beteiligung als Privatkläger im Strafverfahren gekommen ist (siehe Formular Strafantrag-Privatklage vom 6. Juli 2018, S. 1).