1. Am 19. Dezember 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung aufgrund eines Motorbootsunfalls auf der Aare nicht an die Hand. Dagegen erhob B.________, gesetzlich vertreten durch die Eltern (nachfolgend: Beschwerdeführer), am 4. März 2019 Beschwerde und beantragte, es sei ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen und er – der Beschwerdeführer – sei als Privatkläger zuzulassen.