5. In ihrer Beschwerdeschrift vom 4. März 2019 beantragt die Beschwerdeführerin, die Beschwerde sei gutzuheissen und das Strafverfahren sei an das zuständige Gericht zur Durchführung einer Hauptverhandlung zu überweisen. Der Beschuldigte habe die Beschwerdeführerin durch «schikanöses» Parkieren daran gehindert,