Am 19. Dezember 2018 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Untersuchung als abgeschlossen betrachte und erwäge, von einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Nötigung abzusehen. Am 8. Januar 2019 stellte die Beschwerdeführerin ergänzende Beweisanträge, welche mit Schreiben vom 18. Januar 2019 von der Staatsanwaltschaft abgewiesen wurden mit der Begründung, dass die beantragten Einvernahmen (des Lebenspartners der Beschwerdeführerin und eines Nachbarn) bei dieser Ausgangslage, unter Berücksichtigung der Fotodokumentation und der Einvernahmen des Beschuldigten und der Beschwer-