Vorliegend geht es um das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen angeblicher Nötigung, begangen durch «schikanöse» Platzierung seines Personenwagens bzw. seiner landwirtschaftlichen Fahrzeuge, so dass die Beschwerdeführerin nicht mehr wegfahren konnte. Die Beschwerdeführerin reichte am 23. November 2017 Strafanzeige gegen den Beschuldigten ein und übergab der Polizei dazu diverse Fotografien. Gemäss Anzeigerapport machte die Beschwerdeführerin keine genaueren Angaben zu den Tatzeiten oder den Tathandlungen. Die Fälle hätten sich im Zeitraum zwischen Herbst 2016 und November 2017 ereignet.