2 Wohnung im Obergeschoss des Bauernhauses, während der Beschuldigte mit seiner Familie im Untergeschoss lebte und Pächter des Hofes war. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist zerstritten. Es gingen schon mehrere Anzeigen von beiden Parteien bei der Polizei ein. Vorliegend geht es um das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen angeblicher Nötigung, begangen durch «schikanöse» Platzierung seines Personenwagens bzw. seiner landwirtschaftlichen Fahrzeuge, so dass die Beschwerdeführerin nicht mehr wegfahren konnte.