1. Am 14. Februar 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Nötigung ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin, B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein.