3 hung rechtfertige. Dies sei aber insb. dann nicht der Fall, wenn es sich bei der Tat um eine «einmalige Entgleisung» handle, «die sich aller Voraussicht nach nicht wiederholen wird» (BGE 116 IV 117 E. 2). Davon könne mit Blick auf das kooperative Verhalten des Beschwerdeführers ausgegangen werden.