Er sei für seine Kontakte weiterhin auf seiner ursprünglichen Telefonnummer erreichbar. Auch der Import bzw. die Wiederherstellung alter Kontaktdaten auf einem neuen Gerät (bspw. nach Installation von WhatsApp) sei problemlos möglich. Eine Einziehung erscheine zur Verhinderung künftiger Straftaten als wenig probates Mittel (vgl. Urteil des Bundesstrafgerichts vom 28. Oktober 2016, SK.2015.55, Ziff. 8.1). Vorausgesetzt sei zudem, dass die vom beschlagnahmten Gegenstand ausgehende Gefahr auch in der Zukunft bestehe und somit – unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit – die Einzie-