einer anderen Person gehören würden, bestätigt werden kann. Umso mehr erstaunt dabei die Tatsache, dass seitens des Beschuldigten gegen die Auswertung keine Einwände bestehen, die Gerätecodes aber angeblich nicht erhältlich zu machen sind. Aufgrund der Vielzahl der Geräte, was typisch ist im Drogenhandel, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch diese Geräte im Zusammenhang mit seinen deliktischen Tätigkeiten stehen und dass darauf allenfalls noch weitere Hinweise auf strafbare Handlungen enthalten sind. Dasselbe gilt auch für das Nokia blau (Ass.-Nr. 031). Die Untersuchung ist nach wie vor hängig.