3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Privatklägerin eine Entschädigung von CHF 4‘540.45 (inkl. Auslagen und MWST) zu entrichten.