BGer 1B_431/2015 vom 15.2.2016 E. 2.4.3). Auch ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit demjenigen im Urteil 1B_445/2013 vom 14. Februar 2014 vergleichbar, wo das Bundesgericht geschlossen hat, dass es auch einem erfahrenen Strafrichter schwer fallen dürfte, bei der naturgemäss äusserst heiklen Würdigung der Aussagen eines rund 4 ½ Jahre alten Kleinkindes zu sexuellen Übergriffen die im umstrittenen Protokoll enthaltenen Zugeständnisse und Selbstbelastungen auszublenden.