Die entsprechenden Kameras waren ca. im März 2017 an zwei Orten, an denen Bargeld deponiert gewesen war, installiert worden. Den Videoaufzeichnungen zufolge wurde der Beschwerdeführer am 6. Mai 2017, am 9. Mai 2017 und am 2. Juni 2017 aufgezeichnet (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2017, Z. 91, 112 und 131 [pag. 276 f.]; Einvernahme vom 2. Mai 2018 Z. 40 ff. [pag. 306 ff.], auch zum Folgenden). Damit konfrontiert, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, Kugelschreiber, eine Liste bzw. Schlösser gesucht zu haben.