Diesen Antrag wies das Regionalgericht am 19. Februar 2019 ab (Dispositivziffer 1, dritter Absatz). Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. März 2019 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte – in Wiederholung seines bereits beim Regionalgericht gestellten Antrags – die Aufhebung der entsprechenden Dispositivziffer. Das Regionalgericht verzichtete am 12. März 2019 auf das Einreichen einer Stellungnahme und verwies auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung.