Seine Ehefrau habe auch reihenweise Fehltritte von ihm miterleben müssen. Der Beschwerdeführer habe alles, was ihm vorgehalten worden sei, «empört und wortreich» abgestritten, selbst wenn der Fehltritt quasi nachgewiesen gewesen sei. Auf diese Ausführung hin folgt der angeblich ehrverletzende Satz «Was ihm nicht schmeichelt, quittiert der Ehemann mit grossmäuliger Rede». Aus dem Kontext ergibt sich deutlich, was der Beschuldigte aufzuzeigen versuchte, nämlich dass der Beschwerdeführer nicht dazu stehe, wenn er einen Fehler mache, selbst wenn dieser nachgewiesen sei.