Zeitliche Angaben fehlen und lassen sich nur mit Rückschlüssen aus Aussagen des Beschwerdeführers machen. Eine summarische Würdigung seiner Aussagen erlaubt unter Berücksichtigung der Erklärungen seiner Ehefrau und seines Schwagers, vorläufig auf seine Auskunft abzustellen, wonach er am Freitagsgebet teilgenommen habe und somit länger als die von der Polizei festgestellten 15 Minuten abwesend gewesen sei.