aufgrund der Vorkommnisse ab Mitte November 2017 von einem deutlich erhöhten Rückfallrisiko für Gewaltdelikte aus, einhergehend mit einer beobachteten Abnahme des Faktors «Beeinflussbarkeit». Vor diesem Hintergrund ist der Beschwerdeführer jetzt nicht in die Freiheit zu entlassen. Erst das neue Gutachten wird die Grundlage dafür bieten, die Rückfallgefahr richtig einzuschätzen und um beurteilen zu können, welche Massnahmen notwendig sind, um einer allfälligen Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu begegnen. Zusammenfassend ist Wiederholungsgefahr im gesetzlichen Sinne gegeben.