4 rungen gerichtet hätten. Die Forderung nach einem Gutachten und der Anordnung einer Massnahme nach Art. 59 StGB sei seitens der BVD erst im Januar 2018 erfolgt. Noch am 1. November 2017 sei die bedingte Entlassung als sinnvollste Vorgehensweise bezeichnet worden. Auch die KoFako habe sich im November 2017 dafür ausgesprochen.