Er habe keine Absicht gehabt, jemandem Angst einzujagen. Er habe während der Therapie Methoden erlernt, mit Konfliktsituationen umzugehen, unter anderem jene, seine Emotionen mittels Tagebuch zu verarbeiten. Ein solches sei im Untersuchungsgefängnis Basel nicht zur Verfügung gestanden, so dass er auf das Bibliotheksbuch zurückgegriffen habe. Dies deute nicht auf eine Rückfallgefahr für ein schweres Gewaltdelikt hin, im Gegenteil. Auch in anderen schwierigen Momenten sei es dem Beschwerdeführer gelungen, die Nerven zu behalten.