_ sei er nie durch Gewalt aufgefallen. Die einzige kritische Episode habe sich im Dezember 2017 ereignet, als ihm bedrohliches Verhalten gegenüber einem Mitarbeiter des G.________ vorgeworfen worden sei. Der Beschwerdeführer habe sich krankgemeldet. In der Folge habe ihn der Mitarbeiter besucht und gesagt, dass er ihm nicht glaube, dass er krank sei. Das fehlende Vertrauen habe Unverständnis beim Beschwerdeführer ausgelöst. Er habe dies mit erregter Stimme ausgedrückt. Dieses Verhalten habe der Mitarbeiter als bedrohlich empfunden, im Nachhinein aber klargestellt, dass der Beschwerdeführer keine expliziten Drohungen geäussert habe.