- Wöchentliche ambulante psychologische Begleitung organisiert durch das Wohnexternat F.________. - Abstinenzkontrolle durch Urin-und Atemalkoholproben wöchentlich. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - In ihrer Stellungnahme vom 13. März 2018 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete auf eine Stellungnahme.