2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt B.________ (mit den Akten) - Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern Bern, 1. Mai 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: