1. Am 13. Februar 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz ein (Teileinstellung). Sie auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 300.00 und verweigerte die Ausrichtung einer Genugtuung und Entschädigung. Des Weiteren verfügte sie die Einziehung von insgesamt 16 Gegenständen, darunter eine Tasche beinhaltend eine Maschinenpistole Uzi 9mm inklusive acht Magazine und einen Schalldämpfer.