Die Qualifikation des Entscheids als Verfügung war trotz (vorfrageweiser) Erwägungen zum Schuldpunkt betreffend die Beurteilung der Ersatzforderung offensichtlich. Aus Art. 320 Abs. 2 Satz 2 StPO ergibt sich explizit, dass mit der Einstellungsverfügung auch die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten angeordnet werden kann. Die Beschwerdeführerin ist als spezialisierte Fachbehörde im Bereich der strafrechtlichen Verfol-