3 einzelnen Anklagepunkten eingestellt wird, kann die Einstellung zusammen mit dem Urteil ergehen (Art. 329 Abs. 5 StPO). Einstellungsentscheide gestützt auf Art. 429 Abs. 4 StPO unterliegen der Beschwerde (vgl. Art. 322 Abs. 2 StPO und Art. 393 Abs. 1 Bst. b StPO; vgl. statt vieler: GUIDON, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 6 zu Art. 393 StPO; RIKLIN, StPO Kommentar, 2. Aufl. 208, N. 8 und 10 zu Art. 329 StPO; OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. Aufl., N. 1432). Im Einstellungsentscheid nach Art.