Das Rechtsmittelverfahren werde an die Beschwerdekammer in Strafsachen überwiesen. 1.2 Mit Verfügung vom 7. März 2018 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die 1. Strafkammer mit Beschluss SK 16 398 das Rechtsmittelverfahren an die Beschwerdekammer in Strafsachen überwiesen hat. Es wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Das Gesuch des Beschuldigten um Anordnung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren wurde gutgeheissen, unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. B.________ als amtlicher Verteidiger.