Beschwerdeführer vom 24. Januar 2018, Z. 588 ff.). Soweit der Beschwerdeführer in der Replik plötzlich ausführen lässt, er habe nicht gewusst, dass das Auto einen Totalschaden habe, so ist auf den Berichtsrapport vom 11. Dezember 2017, S. 2 hinzuweisen (Die Kontaktaufnahme des EL-Fall mit dem Fahrzeughalter […] ergab, dass er mit dem BMW X6 […] in Portugal einen VU gehabt habe, wobei der betreffende PW Totalschaden erlitten habe.). Die Staatsanwaltschaft hat die Umstände dieser Vorfälle allenfalls rechtshilfeweise zu klären, um herauszufinden, wer der rechtmässige Eigentümer des BMW X6 ist.