3 Die Eigentumsverhältnisse (Art. 641 ZGB) am Fahrzeug sind unklar. Einerseits wurde es in Belgien als gestohlen gemeldet, weshalb Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine dortige Versicherung das Eigentum daran erworben hat. Andererseits erlitt das Fahrzeug in Portugal Totalschaden, weshalb auch diesbezüglich eine Versicherung involviert sein könnte, die einen Eigentumsanspruch am Fahrzeug hat (vgl. dazu EV Beschwerdeführer vom 24. Januar 2018, Z. 588 ff.).