Der Beschwerdeführer machte anlässlich seiner Einvernahme vom 24. Januar 2018 verschiedene eher schwierig nachvollziehbare Aussagen (vgl. bspw. Z. 305, 397 ff., 457 ff., 525 ff.). Dass das Fahrzeug nach dem derzeitigen Stand der Dinge ohne Servicebuch verkauft wurde und dass offenbar die Abnutzungen am im Jahr 2008 produzierten BMW X6 entgegen den Ausführungen der Verteidigung nicht die angegebene Laufleistung von 64‘392 km wiederspiegeln, hätten Zweifel beim Beschwerdeführer hervorrufen müssen (vgl. dazu Berichtsrapport vom 11. Dezember 2017, S. 3 [Laufleistung gemäss Servicehistorie von BMW am 12. April 2011: 96‘589 km]; Blatt