1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Hehlerei im Zusammenhang mit einem von ihm 2017 in Portugal gekauften Fahrzeug BMW X6. Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung vom 20. Februar 2018 und die Herausgabe des Fahrzeugs. In ihrer Stellungnahme vom 21. März 2018 schliesst die Generalstaatsanwaltschaft auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. In der Replik vom 25. April 2018 hält der Beschwerdeführer an seinem Rechtsbegehren fest.