5 men mit der Übersetzerin die Formulare und Merkblätter erklärte, bereits vorhanden gewesen sind. Erschwerend – auch für die sorgfältige Arbeit der eingesetzten Polizeikräfte – kommt hinzu, dass die Einvernahme mitten in der Nacht stattfand und dass die Straf- und Zivilklägerin durch die zu untersuchenden strafrechtlichen Vorfälle und aufgrund der ungewohnten Gesamtsituation vermutlich stark aufgewühlt war.