Es selber lesen, wie es das Bundesgericht im Urteil 1B_188/2015 ausdrückt, konnte sie nicht. Entsprechend kann diesem Urteil höchstens eine untergeordnete Bedeutung zukommen, auch wenn es der Straf- und Zivilklägerin freilich hypothetisch möglich gewesen wäre, Verständnisfragen zu stellen. Die Einvernahme dauerte am 14. Mai 2016 von 00:19 Uhr bis 03:47 Uhr. Das Formular «Strafantrag-Privatklage» wurde indes bereits am 13. Mai 2016 um 21:41 Uhr vorbereitet (oder ausgedruckt), das Formular «Opfermeldung» am 13. Mai 2016 um 21:36 Uhr.