116 Abs. 1 StPO, nicht unbedacht anzunehmen. Ein Laie kann mit dem Ausfüllen des Formulars «Strafantrag – Privatklage» überfordert sein, zumal die Regelung zur Konstituierung als Privatkläger nicht einfach zu verstehen ist (Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 352 vom 31. Oktober 2016 E. 6.1 und BK 16 397 vom 13. Oktober 2016 E. 5.1, je m.w.H.). Das Bundesgericht führte in seinem Urteil 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 5.2 aus: Wer ein behördliches Formular in einem Strafverfahren unterschreibt, sollte es aus eigenem Interesse ganz lesen.