Der Beschwerdeführer entgegnet, das Interesse der Strafund Zivilklägerin, die Prozesschancen eines allfälligen Zivilverfahrens auf Kosten des Staates im Strafverfahren rechtzeitig, d.h. vor allfälliger Verweisung ihrer Forderungen auf den Zivilweg, auszuforschen, sei rechtlicher Natur. Wie die Straf- und Zivilklägerin überdies vor dem Hintergrund des mehr als einjährigen Stillstands des Verfahrens eine Vertrauensposition hätte «ersitzen» können, sei schleierhaft.