Gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde am 15. Mai 2016 eine Untersuchung unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung zum Nachteil seiner Ehefrau, der Straf- und Zivilklägerin, eröffnet. Gleichentags wurde ihm Fürsprecher B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet. Am 7. Juni 2016 informierte Rechtsanwältin D.________ die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), dass sie die Interessen der Straf- und Zivilklägerin vertrete, und gab deren Konstituierung als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt bekannt.