Auf der Polizeiwache sollte der Beschwerdeführer eine Urinprobe abgeben, obwohl immer noch kein Anfangsverdacht bestand, was er aber zuerst nicht konnte. Dass er alsdann im Verlaufe der Befragung angab, er habe vor ca. 1-2 Tagen einen gemischten Joint, CBD und THC, geraucht, vermag den Anfangsverdacht unter diesen Umständen nicht zu begründen.»