Der Beschwerdeführer wurde nun erneut, diesmal zu seinem Cannabiskonsum sowie zur Autofahrt, befragt sowie vorläufig festgenommen. Der zuständige Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) verfügte in der Folge die Blut- und Urinentnahm, welche im Spitalzentrum Biel abgenommen wurde. Mit dem Beschwerdeführer wurde schliesslich vereinbart,