In der Folge wurde er gefragt, ob er Cannabis konsumiere, worauf er antwortete, dass er vor ca. ein bis zwei Tagen einen gemischten Joint, CBD und THC, geraucht habe. Danach wurde die Einvernahme beendet mit dem Hinweis, dass nach der Urinabgabe allenfalls eine weitere Einvernahme betreffend Konsum von Betäubungsmitteln und Widerhandlungen gegen das SVG gemacht werde. Der daraufhin durchgeführte Urin- bzw. Drogenschnelltest fiel positiv auf THC aus. Der Beschwerdeführer wurde nun erneut, diesmal zu seinem Cannabiskonsum sowie zur Autofahrt, befragt sowie vorläufig festgenommen.