Auf der Polizeiwache wurde mit dem Beschuldigten eine Einvernahme durchgeführt, wobei ihm zu diesem Zeitpunkt einzige vorgehalten wurde, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Besitz und Handel von Betäubungsmitteln eingeleitet worden sei. Dementsprechend wurde er auch befragt. Der Beschwerdeführer erklärte sich im Laufe dieser Befragung mit der Abgabe einer Urinprobe einverstanden. Da er keine Urinprobe abgeben konnte, wurde die Einvernahme weitergeführt. In der Folge wurde er gefragt, ob er Cannabis konsumiere, worauf er antwortete, dass er vor ca. ein bis zwei Tagen einen gemischten Joint, CBD und THC, geraucht habe.