je mit Hinweisen). Vorliegend stützt sich der Vorwurf der fortgesetzten Erpressung zu einem grossen Teil auf die Aussagen von E.________. Der Beschwerdeführer selbst bestreitet die Erpressung. Es steht somit Aussage gegen Aussage und den Aussagen von E.________ kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass das erstinstanzliche Strafgericht einen persönlichen Eindruck von E.________ gewinnen will und diesen anlässlich der Hauptverhandlung befragen wird. Das Interesse an der Vermeidung von Kollusionshandlungen ist daher nach wie vor gegeben.