_ Darlehen gewährt und nunmehr deren Rückzahlung verlangt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat in den Beschlüssen BK 17 95 vom 23. März 2017 E. 2.7, BK 17 287 vom 3. Augst 2017 E. 4.3 und BK 17 498 vom 22. Dezember 2017 E. 3.2 f. den dringenden Tatverdacht bejaht. Darauf kann verwiesen werden (vgl. BGE 141 IV 244 E. 1.2.3; 123 I 31 E. 2). E.________ hat differenziert und mit Einzelheiten geschildert, wie er vom Beschwerdeführer mehrmals, teilweise unter Anwendung von Gewalt (Faustschläge, Würgen, Bedrohen mit Pistole) dazu genötigt worden ist, ihm hohe Geldbeträge zu bezahlen.