5. 5.1 Zu prüfen bleibt mithin die Rechtmässigkeit der vorgenommenen Atemalkohol- und Urintests. Dabei stellt sich vorab die Frage, ob der Beschwerdeführer an der Klärung dieser Fragen ein rechtlich geschütztes Interesse hat. Das Rechtsschutzinteresse beziehungsweise die Beschwer muss im Zeitpunkt des Entscheids über die Beschwerde noch aktuell sein. Zur abstrakten Beantwortung einer Rechtsfrage steht die Beschwerde somit grundsätzlich nicht zur Verfügung. Dieses Erfordernis soll sicherstellen, dass die Beschwerdeinstanz konkrete und