1. Am 20. Februar 2018 um 23:38 Uhr meldete sich B.________ (Ehefrau des Beschwerdeführers) bei der Polizei und gab an, sie sei von ihrem Ehemann auf der Autobahn aus dem Auto geworfen worden. Aufgrund dieser Meldung hielt die Polizei auf der Autobahn A6 Süd Nachschau nach dem betroffenen Fahrzeug und der Melderin. Da weder das Fahrzeug noch B.________ gefunden werden konnten, wurde eine Domizilkontrolle in Spiez durchgeführt. Während der Anfahrt fand die Polizei das betroffene Fahrzeug an der D.________ (Strasse) in Spiez.