beim Sprayen tragen Täter die Innenseite der Jacke oftmals aussen, damit sie später trotz Farbflecken nicht auffallen. Es besteht damit die von der Rechtsprechung geforderte erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer in andere – vergangene und/oder zukünftige – Sachbeschädigungen verwickelt sein könnte. Einer einschlägigen Vorverurteilung bedarf es nicht. Beim Sprayen hinterlässt die Täterschaft regelmässig biologische Spuren. Nicht mehr benötigte Utensilien werden in der Nähe versteckt oder es